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AGB

Stand: Juni 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger

Architekturbüro Ingenieurbüro Wiesinger

Henriettenweg 65

44227 Dortmund

Das Büro wird vertreten durch Herrn Dr. - Ing., Dipl.-Ing. Architekt Georg Wiesinger.

Herrn Wiesinger wurde in Deutschland die gesetzlichen Berufsbezeichnungen "Diplom-Ingenieur" und "Architekt" verliehen. Er gehört der Architektenkammern an und unterliegt den berufsrechtlichen Regelungen des Deutschen Architektengesetzes und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

§ 1 Geltungsbereich

Für sämtliche Leistungen des Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit der Bestellung von Leistungen des Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.

Der Geltung von AGB des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen der Parteien, die außerhalb des Angebotes getroffen werden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung eines Zeichnungsberechtigten des Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger.


§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrages

Für den Vertragsinhalt ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger maßgebend. Sämtliche Vereinbarungen und Abweichungen hiervon bedürfen
der Schriftform. Die Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Unterauftragnehmer einzusetzen.

Der Auftraggeber stellt vor Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung hierzu notwendige Informationen und erforderliche Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.

Der Auftraggeber versichert, dass seine Angaben richtig und vollständig sind.

Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen ist die Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger nur insofern verpflichtet,
als dies schriftlich vereinbart wurde.

Verletzt der Auftraggeber schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, verlängert sich eine vereinbarte Frist zur Erbringung der Leistung der Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger um denZeitraum, in dem der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.
Nach Abschluss der Untersuchungen erhält der Auftraggeber je nach Art des Auftrags ein Prüfprotokoll, einen Prüfbericht oder ein Gutachten.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus unserer Angebots- oder Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die Rechnungen der Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen (=10 Werktagen) nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Leistung

Alle Leistungen der Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger sind vom Auftraggeber unverzüglich nach deren Erbringung abzunehmen. Wird die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung oder Meldung der Abnahmebereitschaft unter genauer Angabe der Gründe schriftlich vom Auftraggeber zurückgewiesen, gilt die Abnahme als erklärt. Geringfügige Mängel werden von der Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger unverzüglich auf eigene Kosten beseitigt. Eine Zurückweisung ist nicht möglich.

Da es sich bei Beratungsleistungen um eine Dienstleistung handelt wird auch keine Gewährleistungszeit vereinbart.  Falls es vom Auftraggeber dennoch zu eine Mangelanzeige kommt, ist diese in der Schriftform an das Ingenieur- Architekturbüro zu richten. Falls die Leistungen unvollständig oder mangelhaft sind und dieses von der Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger zu vertreten ist, so ist dieses verpflichtet und allein berechtigt, innerhalb angemessener Frist die erforderlichen Leistungen kostenlos nachzuholen oder nachzubessern. Von Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die vom Auftraggeber bzw. von Dritten verursacht oder veranlasst worden sind, sowie Gewährleistungsfolgeschäden.

Die in Untersuchungsberichten enthaltenen Resultate stellen eine sachliche Beurteilung des von der Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger geprüften Untersuchungsaufgabe des Auftraggebers dar. Diese unterliegen einer Mess- und Interpretationstoleranz und sind nicht als Gewähr oder Garantie für die Qualität, Klassifikation des Gesamtprojektes anzusehen.

§ 4 Haftung

Die Haftung der Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger für erbrachte Leistungen ist auf Nacherfüllung beschränkt. Schlägt diese Nacherfüllung fehl, besteht ein Anspruch des Auftraggebers auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
Etwaige Ansprüche des Auftraggebers für Sachmängel verjähren, sofern der Mangel von der Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger  nicht arglistig verschwiegen oder vorsätzlich verursacht wurde, 12 Monate nach der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber.
Im Übrigen beschränkt sich die Haftung der Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger auf den Betrag der Auftragssumme. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Schadenersatzansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers: VHV Versicherung Hannover
Geltungsraum der Versicherung: weltweit

Versicherungssummen für die Berufstätigkeit als Beratender Ingenieur gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht versichert:

  • 3.000.000 € für Personenschäden

  • 1.000.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögenschäden)

 

§ 5 Vertraulichkeit und Urheberrecht

Die Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger wahrt in Bezug auf alle Unterlagen und sonstige Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihr erteilten Aufträgen erhält, Vertraulichkeit. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

Die Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger behält an allen erbrachten Leistungen das Urheberrecht.

Der Auftraggeber darf das im Auftrag gefertigte Gutachten oder den Bericht mit allen
Teilen nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Urheberrechtsvermerke des Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger auf Gutachten oder Berichten zu entfernen. Eine Weitergabe der Gutachten
oder Berichte an Dritte vollständig oder in Teilen, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger. Gleiches gilt für die Übersetzung in andere Sprachen.

§ 6 Probenanlieferung und Rückgabe

Die Probenanlieferung für Materialuntersuchungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Bei Versand durch den Auftraggeber muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß verpackt und gekennzeichnet sein. Die angelieferten Proben müssen in einemordnungsgemäßen Zustand sein, sodass eine Untersuchung möglich ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm bekannten Gefahren- und
Handhabungshinweise den Proben beizufügen.
Nach Abschluss der auftragsbezogenen Arbeiten werden die Probestücke vom Auftraggeber wieder abgeholt, sofern in den Auftragsunterlagen vom Kunden nichts anders festlegt
worden ist. Technische Aufzeichnungen (Prüfberichte, Untersuchungsberichte etc.) werden 10 Jahre archiviert.
Nach Ablauf der jeweiligen Archivierungsfristen werden, falls vom Kunden nicht anders gewünscht, Berichte vernichtet.
Wünscht der Auftraggeber nach Beendigung der Untersuchung eine Rückgabe des Untersuchungsmaterials, so trägt er die durch Verpackung und Versand anfallenden Kosten. Die Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger wählt die Versandart. Der Versand erfolgt
grundsätzlich unversichert auf Gefahr des Auftraggebers.

§ 7 Datenspeicherung

Die Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger speichert auftragsbezogene Daten der Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten Vertragsinhalte unter Beachtung der geltenden Bundesdatenschutzgesetze.

§ 8 Schlussbestimmung

Wird die Durchführung von Prüfaufträgen durch z.B. technische Defekte oder andere von der Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger nicht zu verantwortende Umstände unmöglich, so ist das Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger  auch bei bestätigtem Einzelauftrag von der Lieferpflicht  entbunden.
Ansprüche gegen die Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger aus deren Leistungen, die über die vorstehenden AGB hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.


§ 9 AGB als Vertragsbestandteil

Die AGB des Architektur- / Ingenieurbüros Wiesinger gelten grundsätzlich bei allen abgeschlossenen Verträgen mit Kunden.

§ 10 Gerichtsstand und geltendes Recht

Gerichtsstand ist Dortmund. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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